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Abmeldung aus dem Verein

Gemäß §3.5.a der Satzung ist eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft nur zum 31.12. möglich und muss dem Vorstand sechs Wochen vorher in Schriftform vorliegen.

 

Vereinswechsel

Bei einem Vereinswechsel erwartet der Hessische Fussball Verband einen Nachweis der Abmeldung aus dem Verein (Einlieferungsbeleg der Post oder Abmeldebestätigung des Vereins)

Für die Wechselperioden sind die folgenden Fristen einzuhalten:

Junioren: Abmeldung vom 01.06. - 30.06.

Erwachsene: Wechselperiode I - Abmeldungen bis zum 30.06. und Wechselperiode II - Abmeldungen bis zum 31.12.

Abmeldungen ohne Einschreiben können nur in Ausnahmefällen (bspw. passive Mitglieder) akzeptiert werden.

Abmeldungen sind in allen Fällen an geschaeftsstelle@sv09hofheim zu senden.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Abmeldung.

Zur Abmeldung sollte das beigefügte Formular genutzt werden.